Statement iFi 2027
Basel, November 2026
Öffentliches Statement: Frühintervention (IFI) ab 2027 – Echte Entwicklung statt
Anpassungszwang
Ab 2027 beteiligt sich die Invalidenversicherung (IV) an der Finanzierung der Intensiven
Frühintervention (IFI) für autistische Kinder. Der Verein Autismus Kunterbunt begrüsst
diesen Schritt grundsätzlich, da er für viele Familien eine längst überfällige finanzielle
Entlastung bringt.
Mit diesem tiefgreifenden Systemwechsel stellt sich jedoch die entscheidende Frage: Nach
welchen Kriterien werden diese staatlich geförderten Therapieprogramme künftig
bewertet und bewilligt?
Das Problem: Falsche Erfolgsmassstäbe und fehlende Leitplanken
Die IV stuft Autismus richtigerweise als angeborenes Geburtsgebrechen ein (Ziff. 405 GgV-
EDI). Damit ist klar: Autismus ist eine neurologische Realität und keine psychische
Verhaltensstörung, die sich wegkonditionieren lässt. Umso wichtiger ist es, dass die
künftigen IFI-Angebote bedingungslos auf diese neurologische Realität ausgerichtet sind
und Familien nicht in starre, veraltete Raster gedrängt werden.
In der Praxis gelten Frühinterventionen zudem oft dann als erfolgreich, wenn ein
autistisches Kind im Anschluss möglichst unauffällig wirkt. Wichtiges Stimming (das für
uns zur Bewältigung sensorischer Reizüberflutung dient) wird abtrainiert, während
Gehorsam und Kooperation (Compliance) durch Belohnungssysteme eingefordert werden.
Das Kind lernt dadurch vor allem eine schädliche Überlebensstrategie: das permanente
Verstellen (Masking).
Wissenschaftlich belegt: Die langfristigen Folgen
Wie unser fundiertes, auf internationalen Studien (u.a. Karolinska Institut, Prof. Dr. S.
Cassidy) und der aktuellen WHO-Klassifikation (ICD-11) abgestütztes Politisches Statement
im Detail aufzeigt, ist dieses antrainierte Maskieren einer der grössten Risikofaktoren für
das «autistische Burnout» sowie für schwere Depressionen im jungen Erwachsenenalter.
Ein vermeintlicher Therapieerfolg im Kleinkindalter führt Jahre später oft zu grossem
psychischem Leid und langfristiger Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung.
Unsere Qualitätskriterien für 2027
Um sicherzustellen, dass die künftigen IFI-Gelder in Massnahmen fliessen, die Familien
nachhaltig unterstützen und langfristige gesundheitliche Schäden bei den Kindern
verhindern, haben wir diese wissenschaftlichen und rechtlichen Fakten in unserem
Positionspapier gebündelt.
Darin legen wir für das EDI, das BSV und die Kantone vier zentrale Grundprinzipien für die
Mittelvergabe ab 2027 dar:
• Harte Ausschlusskriterien: Keine öffentlichen Steuergelder für Programme, dieneurotypisches Verhalten erzwingen oder auf bedingungslosen Gehorsam abzielen.
• Anerkennung der neurologischen Realität: Massnahmen müssen auf dieReduktion von Reizüberflutung und die Anpassung des Umfelds ausgerichtet sein –nicht auf die Umerziehung des Kindes.
• Nachweis der Langzeitsicherheit: Therapiemethoden dürfen das spätere Risiko fürpsychische Spätfolgen und Erschöpfungsdepressionen nicht erhöhen.
• Qualitätssicherung durch Betroffene: Gestützt auf die völkerrechtlichenVerpflichtungen der UN-BRK (Art. 4 Abs. 3) zur engen Einbeziehung von Menschenmit Behinderungen fordert ein unabhängiger Beirat aus erwachsenen Autistinnenund Autisten ein verbindliches Mitspracherecht bei der Kontrolle dieser Programme(«Nichts über uns ohne uns»).
Familien und Kinder haben ein Anrecht auf sichere, menschenrechtskonforme
Unterstützung. Wahre Entwicklung fördert die Selbstbestimmung – nicht die Anpassung um
jeden Preis.
Das vollständige, belegte Dokument:
Dieses öffentliche Statement stützt sich vollumfänglich auf unser detailliertes, rechtlich und
wissenschaftlich mit Quellen und Querverweisen abgesichertes Politisches Statement zur
IFI 2027. Lesen Sie hier die gesamte fundierte Argumentation im Detail nach:
Verein Autismus Kunterbunt
Der Vorstand
Basel, November 2026